WEST PAPIER Exkurs
HDE-Erklärung


Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen soll nachhaltig reduziert werden. Dazu änderte das Europäische Parlament im April 2015 die EU-Richtlinie 94/62/EG. Tatsache ist, dass in Deutschland schon vor dem Eingreifen der Politik vorbildlich mit Plastiktüten umgegangen wurde: Der Pro-Kopf-Verbrauch lag 2013 in Deutschland bei 71 Tragetaschen. Der Wert liegt sogar unter der Zielsetzung der Richtlinie von 90 Tragetaschen pro Einwohner bis 2019!

Bis 2025 sollen im Jahr weniger als 40 Kunststofftragetaschen pro Kopf ausgegeben werden. Um auch dieses Ziel zu erreichen, schlossen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und der Handelsverband Deutschland (HDE) eine Vereinbarung zur Verringerung von Kunststofftragetaschen. Andere Verbände und 348 Handelsunternehmen folgten der Initiative und verpflichteten sich freiwillig zu folgenden Punkten:

• Seit dem 01. Juli 2016 werden keine Plastiktüten mehr kostenlos an die Kunden abgegeben. Ausnahmen bilden z. B. die sehr leichten Kunststofftragetaschen, die aus Hygienegründen erforderlich sind oder als Erstverpackung für lose Waren dienen.

• Bis 2018 muss gewährleistet sein, dass mindestens 80 % der von den teilnehmenden Unternehmen sowie der Mitgliedsunternehmen der Verbände in Verkehr gebrachten Kunststofftragetaschen nur noch gegen ein angemessenes Entgelt abgegeben werden.

• Die Verringerung der Tragetaschenabgabe kann entweder durch ein Entgelt erreicht werden oder durch einen Verzicht auf Einwegtragetaschen. Informationskampagnen für Belegschaft und Kunden sind dabei erwünscht.

• Um die Wirksamkeit der Vereinbarung zu messen, ist die GVM beauftragt worden, im Rahmen eines Monitorings die Anzahl der jährlich abgegebenen Tragetaschen zu erheben. Die Teilnehmer werden schriftlich aufgefordert, den Erhebungsbogen ausgefüllt an die GVM zu senden. Die Ergebnisse werden hier veröffentlicht.

Die Umweltministerin Frau Svenja Schulze wertet das gesamte Projekt als großen Erfolg:

Der Verbrauch von Plastiktüten sinkt weiter. Insgesamt waren in Deutschland im Jahr 2017 ein Drittel beziehungsweise 1,3 Milliarden Kunststofftragetaschen weniger im Umlauf als 2016. Das zeigen die neuen Zahlen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM). Damit hat Deutschland das langfristige Verbrauchsziel der Europäischen Richtlinie zu Kunststofftragetaschen schon heute deutlich unterschritten. Die freiwillige Vereinbarung mit dem Handel erweist sich damit eindeutig als Erfolg.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Einweg-Plastiktüten haben sich als überflüssig erwiesen. Sie sind heute ein Auslaufmodell, auch weil es gute Alternativen gibt. Wir haben damit eine Blaupause für andere unnötige Verpackungen und kurzlebige Kunststoffprodukte, die schnell im Müll oder manchmal direkt in der Umwelt landen. Wir brauchen gleichzeitig deutlich mehr Recycling und mehr Vertrauen in unsere Entsorgungssysteme. Hier ist das Engagement des Handels und der Abfallwirtschaft weiter gefragt. Am Ende sollten nur noch Kunststoffe verwendet werden, die sich einfach recyceln lassen."

Laut GVM verringerte sich 2017 der Verbrauch von Kunststofftragetaschen im Vergleich zum Vorjahr um 35 Prozent, nämlich um 1,3 Milliarden Stück auf 2,4 Milliarden Stück. Das entspricht einem Pro-Kopf-Konsum von 29 Tragetaschen (2016: 45). Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern, denen das Hauptaugenmerk der Europäischen Richtlinie gilt, sank im Jahr 2017 sogar auf 25 Stück pro Einwohner. Damit hat Deutschland bereits heute das langfristige EU-Verbrauchsziel für 2025 um mehr als ein Drittel unterboten.  

Die EU-Richtlinie, die im Mai 2015 in Kraft getreten ist, sieht vor, den Verbrauch sogenannter "leichter Kunststofftragetaschen" mit einer Wandstärke bis zu 50 Mikrometern bis zum Ende des Jahres 2019 auf höchstens 90 Stück und bis Ende des Jahres 2025 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner und Jahr zu verringern.

Die freiwillige Vereinbarung zwischen dem Handel und dem Bundesumweltministerium ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten und bezieht auch Plastiktüten über 50 Mikrometer Wandstärke ein. Ausgenommen sind sehr leichte Plastiktüten, die zum Beispiel für Obst und Gemüse benutzt werden. Auch hier werden mittlerweile ressourcenschonendere Alternativen wie Stoffnetze oder die Kennzeichnung der Produkte durch Laserverfahren entwickelt.

Insgesamt haben mittlerweile 360 Unternehmen mit 47.000 Filialen die Vereinbarung unterschrieben. Darunter sind alle großen Lebensmittelketten, Textilhändler und Baumärkte. Zudem beteiligen sich viele Einzelhändler an der Selbstverpflichtung, ohne formell die freiwillige Vereinbarung mit HDE und Umweltministerium unterzeichnet zu haben.  

Mit der Vereinbarung zur Reduktion von Kunststofftragetaschen zwischen dem HDE und dem Bundesumweltministerium setzt Deutschland Vorgaben der EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle von 2015 um. Der Einzelhandel verpflichtet sich damit zur Verringerung der Zahl von leichten Kunststofftragetaschen bis 31. Dezember 2019 auf höchstens 90 und bis 31. Dezember 2025 auf höchstens 40 Kunststofftragetaschen pro Einwohner und Jahr. Die Handelsunternehmen können die Vorgaben entweder durch eine entgeltliche Abgabe oder durch den völligen Verzicht auf die Abgabe leichter Kunststofftragetaschen umsetzen.

BMU 07.06.2018 | Pressemitteilung Nr. 115/18 | Nachhaltige Entwicklung

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